Fotobox24
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Vermietung von Fotospiegeln, Video-Gästebüchern und dem jeweils vereinbarten Zubehör.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Rent4fun Eventservice
Inhaber: Thomas Davina
Herrengasse 25
90542 Eckental
Telefon: 015569 413214
E-Mail: thomas@rent4fun.info
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Fotospiegeln, Video-Gästebüchern und Zubehör sowie für damit vereinbarte Leistungen wie Lieferung, Aufbau, Einweisung, Betreuung und Abbau. Abweichende Vereinbarungen in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl ein Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch ein Unternehmer gemäß § 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn Rent4fun Eventservice ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Angaben auf der Website, in sozialen Netzwerken und in Werbemitteln sind unverbindlich. Eine Buchungsanfrage über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp ist noch keine verbindliche Buchung.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot von Rent4fun Eventservice innerhalb der angegebenen Frist annimmt oder eine Auftragsbestätigung erhält. Maßgeblich sind die in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Geräte, Zusatzleistungen, Mietzeiten, Veranstaltungsdaten, Preise und Zahlungsbedingungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsdaten nach Erhalt zu prüfen und Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung durch Rent4fun Eventservice und können Mehrkosten verursachen.
3. Leistungsumfang und Ersatzgeräte
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot und der Auftragsbestätigung. Produktabbildungen dienen der Veranschaulichung; geringfügige Abweichungen in Farbe, Form oder Ausführung sind zulässig, soweit Funktion, Qualität und vereinbarter Nutzungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Rent4fun Eventservice darf einzelne Komponenten durch technisch und qualitativ gleichwertige Komponenten ersetzen, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich und dem Kunden zumutbar ist. Ein vereinbartes Druckkontingent, Zusatzdrucke, individuelle Fotolayouts, Requisiten oder weitere Extras richten sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung.
Angaben zur Druckgeschwindigkeit, Bildanzahl oder Akkulaufzeit sind Richtwerte. Die tatsächlich erreichbare Leistung kann insbesondere von Nutzung, Umgebung, Netzwerkverbindung, Druckmotiv und Verhalten der Gäste abhängen.
4. Anforderungen an den Veranstaltungsort
Der Kunde sorgt rechtzeitig und auf eigene Kosten für:
- eine ebene, trockene, tragfähige und ausreichend große Stellfläche,
- einen sicheren, witterungsgeschützten Standort im Innenbereich oder eine ausdrücklich vereinbarte, geeignete Überdachung,
- einen funktionsfähigen Stromanschluss mit 230 V in erreichbarer Nähe,
- freien, sicheren Zugang für Lieferung, Aufbau, Service und Abbau,
- erforderliche Zufahrts-, Park-, Veranstaltungs- und Nutzungsberechtigungen.
Treppen, enge Zugänge, lange Transportwege, fehlende Aufzüge oder andere besondere Bedingungen sind bei der Anfrage anzugeben. Nicht mitgeteilte Erschwernisse können zu Wartezeiten oder angemessenen Mehrkosten führen. Ist ein sicherer Aufbau vor Ort nicht möglich, darf Rent4fun Eventservice die Aufstellung verweigern. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt; hat der Kunde das Hindernis zu vertreten, bleibt der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen.
5. Lieferung, Aufbau und Abbau
Liefergebiet, Lieferkosten und Zeitfenster ergeben sich aus dem Angebot. Soweit im gebuchten Paket ausdrücklich enthalten, ist die Lieferung im Umkreis von 30 km kostenlos; für jeden darüber hinausgehenden Kilometer werden 0,50 € berechnet. Bei Abweichungen ist stets die individuelle Auftragsbestätigung maßgeblich.
Vereinbarte Liefer- und Abbauzeiten sind Zeitfenster, sofern keine feste Uhrzeit ausdrücklich bestätigt wurde. Verzögerungen durch unvorhersehbare Verkehrs- oder Zugangsbedingungen werden dem Kunden möglichst früh mitgeteilt.
Der Kunde oder eine von ihm benannte, volljährige Person muss zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar und zur Entgegennahme, Einweisung und Freigabe des Aufbaus berechtigt sein. Kann eine vereinbarte Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht oder erst verspätet durchgeführt werden, kann der dadurch nachweislich entstandene Mehraufwand berechnet werden.
Aufbau, Standortwechsel und Abbau dürfen nur durch Rent4fun Eventservice oder nach ausdrücklicher Einweisung und Freigabe erfolgen. Der Zugang zum Gerät ist zum vereinbarten Abbauzeitpunkt sicherzustellen.
6. Preise, Zahlung und Kaution
Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen und nachträgliche Änderungen werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder vom Kunden veranlasst wurden.
Fälligkeit, Anzahlung und Zahlungsart ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gesamtpreis spätestens bei Lieferung vor Veranstaltungsbeginn fällig. Akzeptierte Zahlungsarten sind Barzahlung und Überweisung.
Eine vereinbarte Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis. Sie wird nach Rücknahme und Prüfung der Mietsache zurückgezahlt oder mit fälligen Ansprüchen verrechnet. Bei verdeckten Schäden kann die Abrechnung bis zum Abschluss einer angemessenen technischen Prüfung zurückgestellt werden. Die Kaution begrenzt eine gesetzliche Ersatzpflicht des Kunden nicht.
7. Obhut, Bedienung und Pflichten des Kunden
Der Kunde behandelt die überlassenen Geräte und das Zubehör sorgfältig und nutzt sie ausschließlich bestimmungsgemäß nach Einweisung. Bedienhinweise und Sicherheitsanweisungen sind einzuhalten.
- Geräte dürfen nicht eigenmächtig geöffnet, verändert, verschoben oder repariert werden.
- Flüssigkeiten, offene Flammen, Nebel- oder Schaummittel und starke Wärmequellen sind von den Geräten fernzuhalten.
- Die Nutzung durch Kinder ist nur unter Aufsicht einer geeigneten volljährigen Person zulässig.
- Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte außerhalb der Veranstaltung ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
- Störungen, Schäden, Verlust oder Diebstahl sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder Veranstaltungsteilnehmern schuldhaft verursachte Schäden und Verluste. Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist hiervon ausgenommen. Bei Diebstahl oder vorsätzlicher Beschädigung ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu verständigen.
8. Fotos, Videos, Dateien und Gestaltungsvorlagen
Der Kunde informiert seine Gäste in geeigneter Weise über Foto- oder Videoaufnahmen und stellt sicher, dass die Nutzung Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt. Die Entscheidung, den Fotospiegel oder das Video-Gästebuch zu benutzen, muss freiwillig erfolgen.
Vom Kunden bereitgestellte Namen, Logos, Bilder, Musik, Texte und andere Inhalte dürfen nur verwendet werden, wenn der Kunde die erforderlichen Rechte und Einwilligungen besitzt. Der Kunde stellt Rent4fun Eventservice von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Weisungen beruht und der Kunde diese zu vertreten hat.
Vorlagen und Layouts bleiben urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Veranstaltung und die im Vertrag vorgesehenen Foto- oder Videoausgaben. Eine gewerbliche Weiterverwertung oder Weitergabe der bearbeitbaren Vorlagendateien bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die Übergabe und Speicherung von Foto- und Videodateien richtet sich nach dem gebuchten Leistungsumfang und der Datenschutzerklärung. Der Kunde ist nach Übergabe für eine eigene Datensicherung verantwortlich. Eine dauerhafte Archivierung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Störungen, Mängel und Mitwirkung
Technische Störungen sind unverzüglich über die mitgeteilte Servicenummer zu melden. Der Kunde muss eine zumutbare Fehlerprüfung, telefonische Hilfestellung, Fernhilfe oder Nachbesserung ermöglichen. Unterbleibt die rechtzeitige Meldung, obwohl eine Behebung möglich gewesen wäre, können Rechte wegen der hierdurch nicht behobenen Beeinträchtigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein.
Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Beeinträchtigung durch ungeeignete Stromversorgung, fehlende Internet- oder Mobilfunkverbindung, Veränderungen durch den Kunden, nicht freigegebenes Zubehör, unsachgemäße Bedienung oder Bedingungen am Veranstaltungsort verursacht wurde.
Kann eine vereinbarte Hauptleistung aus einem von Rent4fun Eventservice zu vertretenden technischen Grund nicht oder nur teilweise erbracht werden, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Minderung richtet sich nach Dauer und Umfang der tatsächlichen Beeinträchtigung.
Einzelne erfolglose Aufnahmen, Fehlausdrucke durch Gäste oder vorübergehende Unterbrechungen begründen nicht automatisch den vollständigen Ausfall der Gesamtleistung.
10. Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung muss in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang bei Rent4fun Eventservice. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Soweit kein gesetzliches Lösungsrecht besteht, kann Rent4fun Eventservice als pauschalierten Ersatz für bereits entstandenen Aufwand und die blockierte Vermietzeit folgende Anteile des vereinbarten Gesamtpreises verlangen:
| Stornierungszeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn | Pauschale |
|---|---|
| mehr als 60 Kalendertage | 20 % des Gesamtpreises |
| 60 bis 31 Kalendertage | 40 % des Gesamtpreises |
| 30 bis 15 Kalendertage | 60 % des Gesamtpreises |
| 14 bis 7 Kalendertage | 80 % des Gesamtpreises |
| ab 6 Kalendertagen oder bei Nichtabnahme | 90 % des Gesamtpreises |
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung werden angerechnet. Bereits erbrachte, individuell beauftragte Leistungen, insbesondere speziell erstellte Layouts oder beschaffte Materialien, können zusätzlich in tatsächlich angefallener Höhe berechnet werden, soweit sie nicht bereits durch die Pauschale abgegolten sind.
11. Terminänderung, höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Eine Terminänderung bedarf der Zustimmung von Rent4fun Eventservice und steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Bereits entstandene, nicht anderweitig nutzbare Kosten können berechnet werden.
Kann eine Partei ihre Leistung wegen eines von ihr nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisses nicht erbringen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hierzu können insbesondere behördliche Verbote, Naturereignisse, flächendeckende Strom- oder Verkehrsausfälle und vergleichbare Fälle höherer Gewalt zählen.
Beide Parteien informieren einander unverzüglich. Soweit möglich, wird zunächst eine zumutbare Ersatzlösung oder Terminverlegung abgestimmt. Für noch nicht erbrachte Leistungen werden bereits geleistete Zahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet. Aufwendungen für bereits vertragsgemäß erbrachte oder individuell nicht mehr verwertbare Leistungen bleiben nach den gesetzlichen Voraussetzungen vergütungspflichtig.
Muss Rent4fun Eventservice aus einem zu vertretenden Grund absagen und kann keine zumutbare gleichwertige Ersatzlösung anbieten, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Haftungsregelung.
12. Haftung
Rent4fun Eventservice haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Beschäftigten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln der Mietsache sowie zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Über ein bestehendes Widerrufsrecht, seine Frist und die Ausübung wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert belehrt.
Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Verzicht des Verbrauchers auf ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht. Die Stornierungsregelung in Ziffer 10 gilt nicht, soweit der Kunde den Vertrag wirksam widerruft.
14. Verbraucherstreitbeilegung und Schlussbestimmungen
Rent4fun Eventservice ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Geschäftssitz von Rent4fun Eventservice. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Individuelle Abreden haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 23. Juli 2026